Feier zum 66. Geburtstag und 20. HH-Jubiläum

von Geshe Pema Samten

Termin: 05.03.23 | 1 Tag
Zeit:      So., 11 - ca. 16 Uhr
Ort:       Rudolf-Steiner-Haus, Mittelweg 11-12, 20148 Hamburg
Am So. 05.03.23 feiern wir Geshe Pema Samtens 66. Geburtstag und sein 20-jähriges Hamburg-Jubiläum. Dafür haben wir die Räumlichkeiten im Rudolf-Steiner-Haus angemietet. Alle sind herzlich eingeladen an der Feier vor Ort teilzunehmen. Die Studierenden des Dharma-Kollegs haben diesbezüglich eine Mantren-Sammelaktion für Geshe Pema Samten gestartet, an der sich alle beteiligen können.

Einlass ist ab 10 Uhr, Beginn der Feier um 11 Uhr, anschließend gemeinsames Essen und Zeit zum Austausch bis ca. 16 Uhr.

Hinweis: Wir bitten für unsere Vorbereitungen um eine Anmeldung mit einem ausgefüllten Anmeldebogen unter anmeldung@tibet.de möglichst bis zum 20.02.2023.

Seminar-Nr.: 2303-RSH-01
Weitere Infos zur Anmeldung & Anmeldebogen (PDF)

Unterstützung für die Feierlichkeiten
Wenn Sie das Tibetische Zentrum finanziell bei der Ausrichtung der Feierlichkeiten unterstützen möchten, spenden Sie gerne mit dem Verwendungszweck "Feier Geshe Pema Samten" auf unser Konto:
Tibetisches Zentrum e.V.
IBAN: DE83 4306 0967 0030 5939 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank

Geschenkschleife

Geschenk/Dana für Khen Rinpoche Geshe Pema Samten

Viele von Ihnen/von Euch werden sich fragen, womit man Geshe Pema Samten zu diesem Anlass eine Freude machen kann. Ein großes Herzensanliegen von ihm ist sein unermüdliches Wirken in den verschiedenen Klöstern in Tibet und Indien. Jede finanzielle Hilfe ist deshalb für ihn eine sehr große Freude.

Wir haben zu diesem Zweck auf der Plattform Betterplace die Möglichkeit eingerichtet, Geld für ihn zu überweisen. Sie finden hier die Informationen: Offering über Betterplace.

Auf der Feier werden wir ihm als Geschenk symbolisch von uns allen eine Karte mit dem gemeinsam geschenkten Betrag überreichen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Geschenk an ihn persönlich handelt, das nicht als Spende im steuerrechtlichen Sinne gilt und somit auch keine Spendenbescheinigung dafür ausgestellt werden kann.